Das gesetzliche Rentenniveau sinkt weiter. Außerdem wird die gesetzliche Rente seit 2005 höher besteuert. Die gute Nachricht: als Ausgleich dazu, werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von Jahr zu Jahr prozentual weniger besteuert. Durch die schrittweise Steuerfreistellung haben Sie künftig mehr netto übrig, so dass Sie in private Vorsorgemaßnahmen investieren können.
Steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen - und das Jahr für Jahr mehr! Jährlich können bis zu 20.000 € pro Person als Sonderausgaben aufgewendet werden (40.000 € bei zusammen veranlagten Ehepartnern). Von den in 2007 geleisteten Beiträgen zur Basisrente und zur gesetzlichen Rentenversicherung können davon 64% steuerlich geltend gemacht werden. Und die Förderung steigt weiter: jährlich um 2% bis auf 100% im Jahr 2025.
Die Leistung
Die Leistung aus der Basisrente ist eine lebenslange Rentenzahlung. Diese beginnt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Basisrente darf nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar, kapitalisierbar und beleihbar sein.
Die steuerliche Behandlung der Leistung
Rentenzahlungen werden nachgelagert versteuert. Die Höhe der Steuerpflicht hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab: bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 werden Renten mit 100% besteuert.
Vorteile in der Ansparphase
Steuerliche Förderung durch die Absetzbarkeit der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen
Steigen von 64% (2007) auf 100% (2025), maximal 20.000 € jährlich pro Person
Flexible Beitragszahlungen
Laufende Beiträge ab 15 €
Einmalbeitrag (Tarif 39.1)
laufende, abgekürzte Beitragszahlungsdauer
flexible Zuzahlungsmöglichkeiten ab 500 €
Inflationsschutz durch Beitrags Dynamik
Beitragsunterbrechung
Bei finanziellen Engpässen können die Beiträge bis zu 18 Monate ausgesetzt werden. Im Rahmen der Elternzeit sogar bis zu 36 Monaten.
Hartz IV sicher
Beitragsbefreiung im Falle einer Berufs- Erwerbsunfähigkeit einschließbar
Im Fall der Fälle zahlen Sie keine Beiträge mehr zur Basisrente - diese übernimmt die Versicherung für Sie. Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie dann Ihre Basisrente in voller Höhe.
Leistung an Hinterbliebene
Bei Tod von Rentenbeginn und in der vereinbarten Rentengarantiezeit erhält Ihr Ehepartner oder nachrangig Ihre Kinder (bezugsberechtigte Hinterbliebene) das jeweils aktuelle Deckungskapital in Form einer Rente.
Vorteile im Ruhestand - lebenslange, garantierte Rente
Die garantierte Basisrente (zzgl. nicht garantierter Überschussanteile beziehungsweise das Fondsguthaben) sichert Ihnen den erreichten Lebensstandard im Alter durch eine lebenslange, zusätzliche Leibrente.
Flexibler Leistungsbeginn
Bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres können Sie Ihren Rentenbeginn jederzeit selbst bestimmen und zeitlich nach vorne oder hinten verlegen.
Ehegattenrente
Frühestens sechs Monate vor Rentenbeginn können Sie wählen: benötigen Sie Ihre komplette Rente selbst oder soll ein Teil davon in eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Ihren Ehegatten umgeschichtet werden (mit Gesundheitsprüfung).
Verschenken Sie kein Geld
Ihre Basisrente profitiert von der staatlichen Förderung - und das von Jahr zu Jahr steigende & wie sich dadurch Ihr effektiver Beitragsaufwand reduziert, zeigen die folgenden Beispiele (Rentenbeginn mit 65).
| Angestellter, 30 Jahre, verheiratet, zu versteuerndes Einkommen in 2007 50.000 € (Splittingtabelle) |
Selbstständig, 45 Jahre, allein stehend, zu versteuerndes Einkommen in 2007 70.000 € (Grundtabelle)* |
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| Beitrag zur Basisrente in 2007 | 2400 € | Beitrag zur Basisrente in 2007 | 6.000 € |
| davon abzugsfähig in 2007 | 64 % | davon abzugsfähig in 2007 | 64 % |
| = steuerlich absetzbarer Betrag | 1536 € | = steuerlich absetzbarer Betrag | 3.840 € |
| angenommener Grenzsteuersatz | 30,9 % | angenommener Grenzsteuersatz | 44,3 % |
| = Steuerersparnis 2007 |
475 € | = Steuerersparnis 2007 | 1701 € |
| Förderquote für 2007 | 19,8 % | Förderquote für 2007 | 28,4 % |
| Beiträge gesamt (2007 bis 2041) | 84.000 € | Beiträge gesamt (2007-2026) | 120.000 € |
| Steuerersparnis gesamt | 23.419 € | Steuerersparnis gesamt | 44.068 € |
| Entwicklung der Förderquote in % | Entwicklung der Förderquote*** in % | ||
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Selbstständige haben keine gesetzliche Rentenversicherung und erhalten daher auch keine gesetzliche Altersrente. Sie müssen Ihre Altersvorsorge ausschließlich privat betreiben. Die Basisrente bietet als einzige eine private Absicherung, mit der Selbstständige steuerbegünstigt - im Rahmen der Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - zusätzlich fürs Alter vorsorgen können.